Die EU-Richtlinie 2014/24/EU zur E-Vergabe vom 26.02.2014 sieht vor, dass öffentliche Aufträge aus Kosten- und Transparenzgründen nur noch auf elektronischem Weg über E-Vergabeportale vergeben werden. Das ist für zentrale Beschaffungsstellen des Bunds, der Länder und Kommunen seit 18. April 2017 Pflicht. Seit 18. Oktober 2018 müssen Aufträge im sogenannten Oberschwellenbereich (Bauaufträge über 5.548.000 Euro, Liefer- […]
