UNTERGRUNDPRÜFUNGEN Holzbeschichtungen erfordern regelmäßige Pflege und Instandhaltung, wenn sie der Bewitterung ausgesetzt sind. Bei Verlängerung von Renovierungszyklen muss man auch von zunehmenden Schäden ausgehen – Grund genug für sorgfältige Untergrundprüfungen.

Holz erfreut sich aufgrund des vielfältigen Erscheinungsbilds, seiner nachwachsenden Ressourcen und damit einhergehender Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit anhaltend hoher Beliebtheit. Seine technischen Eigenschaften überzeugen schon immer. Die Beliebtheit führt allerdings auch dazu, dass die Aufgaben für die Instandsetzung, den Werterhalt und die Pflege dieses technischen Rohstoffs zunehmen. Jede Holzart und Maßnahme erfordert eine andere Vorbehandlung und Beschichtungstechnik, denn auch das bauphysikalische Verhalten spielt eine erhebliche Rolle bei der Auswahl der anstrichtechnischen Behandlung. Geht es um eine Erstbeschichtung von Holz bzw. Holzbauteilen, sind unter anderem Kriterien wie die Feuchtigkeit des Holzes aufgrund einer vorherigen Trocknung oder durch die Einwirkung von Baufeuchtigkeit zu berücksichtigen. Steht eine vorhandende Beschichtung zur Überholungsbeschichtung an oder ist eine umfangreichere Instandsetzung notwendig, muss das Augenmerk vor der Ausführung der Arbeiten und der Festlegung von Arbeitsschritten und Beschichtungsaufbau auf viele weitere Gesichtspunkte gerichtet werden.

Erst prüfen, dann beschichten

Für die anstrichtechnische Behandlung spielt eine wesentliche Rolle, welche Holzart (Laubholz oder Nadelholz) und Aufbereitung, zum Beispiel als zugeschnittenes Vollholz oder als sogenannter Holzwerkstoff verbaut ist. Gerade Holzwerkstoffe, z. B. als Brettschichtholz, lamellierte Holzprofile und plattenförmige Holzwerkstoffe (Massivholzplatten, Sperrholzplatten, Bau-Furniersperrholz, Furnierschichtholzplatten, zementgebundene Spanplatten, OSB-Platten und Holzfaserplatten) sind immer häufiger im Außenbereich anzutreffen. Aus beschichtungstechnischer Sicht sind sie oft als problematisch einzustufen. In der DIN EN 13986 sind die Holzwerkstoffe klassifiziert und der Anwendungsbereich definiert. Der Außenbereich entspricht der Nutzungsklasse 3 nach EN 1995-1. Die Eignung für Beschichtungen ist nicht in der Norm geregelt. Hinweise dazu finden sich auch im BFS-Merkblatt Nr. 18 (erhältlich beim Bundesausschuss für Farbe und Sachwertschutz in Frankfurt oder unter www.farbe-bfs.de). Weiterhin relevant ist der konstruktive Holzschutz. Die richtige Konstruktion ist das A und O für einen wirksamen Schutz von Holzbauteilen. Schwinden und Quellen sind die Folgen wechselnder Feuchtigkeitsbelastung. Holz sollte am besten so verbaut sein, dass es nicht mit Wasser in Berührung kommt oder dass es zumindest schnell ablaufen kann. Bei permanenter Feuchtigkeitseinwirkung können sich Holz zerstörende Pilze festsetzen und zu Schäden führen. Bei der Prüfung auf Einhaltung des konstruktiven Holzschutzes festgestellte Mängel sollten vom Auftraggeber beseitigt werden, sofern es technisch machbar ist. Ein ausreichender Dachüberstand bietet Schutz.

Darauf sollte man auch achten

Sind waagrechte Holzflächen vorhanden? Eine Abschrägung lässt Wasser schneller abfließen. Kanten sollten generell mit einem Radius von mindestens 2 mm abgerundet sein. Das Eindringen von Feuchtigkeit in Hirnholz kann ebenfalls zu erheblichen Schäden führen, da dort die Feuchtigkeitsaufnahme sehr hoch ist. Flächen an der Unterseite von Holzbauteilen sollten nach vorne spitz zulaufen, damit Wasser an der Kante abtropft. Wetterschenkel an Fenstern benötigen ebenfalls funktionsfähige Tropfkanten. Holzkonstruktionen sollten immer genügend Abstand zum Boden haben, um nicht unnötig im Spritzwasserbereich belastet zu werden.