Orientieren Sie sich am Gefahrzettel!

Ein Gefahrguttransport liegt immer dann vor, wenn die Verpackungen Gefahrzettel (auf der Spitze stehende Quadrate) tragen. Jeder Gefahrguttransport unterliegt national der GGVS (GefahrGutVerordnungStraße), international dem ADR (Accord européen relatif au transport international des merchandises Dangereuses par Route). Die Einzelvorschriften finden sich in einer Dezimalgliederung.

Praktikable Höchstmengen-Regelung für das Handwerk

Gefährlicher Transport

Wenn Sie als Privatmann den Reservekanister oder nur einen Liter Brennspiritus im Auto mitnehmen, gilt das zwar als Gefahrguttransport, Sie sind aber von den Transportvorschriften freigestellt (Kleinmengenregelung). Auch als gewerblicher Unternehmer sind Sie durch die Vorschrift in 1.1.3.6 bis zu bestimmten Höchstgrenzen von den Transportvorschriften freigestellt. Die Freistellung betrifft

  • Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten, in Mengen, die 450 l je Verpackungseinheit nicht übersteigen und die die Höchstmengen gemäß 1.1.3.6.3 nicht überschreiten.
  • Beförderungen, die von diesen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung

Sicherheit zählt!

Halten Sie diese Vorschriften ein:

  • Verpackungen müssen zugelassen, fest verschlossen und unbeschädigt sein
  • Gefahrgutzettel und Angabe der UN-Nummer müssen vorhanden sein
  • Bei der Beförderung von Gasen muss die Belüftung des Fahrzeugs ausreichend sein. Gasflaschen nur ohne Entnahmeventile, fest verschlossen und mit aufgeschraubter Schutzkappe transportieren
  • Die Ladung muss ausreichend gesichert sein
  • Zusammenladeverbote beachten (explosive Stoffe, Lösemittel)
  • Rauchen während des Transports unterlassen, bei Ladearbeiten in der Nähe des Fahrzeugs und im Fahrzeug verboten
  • Bei Ladearbeiten Motor abstellen
  • Seit dem 1.1.2004 ist ein 2-kg-ABC-Feuerlöscher mitzuführen (1x 2 kg, nicht 2 x 1 kg!). Auch diese Feuerlöscher müssen im Abstand von 2 Jahren wiederkehrend geprüft werden.

Ein wenig rechnen muss sein

Die Höchstmengen (= begrenzte Mengen) sind in der 1.1.3.6.3 festgelegt. Sie können nur dann sicher bestimmt werden, wenn Klasse und Verpackungsgruppe des Gefahrguts bekannt sind! Diese Angaben finden Sie in den Sicherheitsdatenblättern. Werden Gefahrgüter verschiedener Klassen zusammen transportiert, muss die Nennfüllmenge mit dem jeweils für die Klasse geltenden Multiplikator malgenommen werden. Der Multiplikator 3 gilt für Verpackungsgruppe (VG) II der Klassen 3 und 8 sowie VG II und III der Klasse 6.1, der Multiplikator 1 für VG II der Klassen 3, 8 und 9 (Anmerkung: VG II entspricht der Ziffer b, VG III der Ziffer c der früheren Regelungen). Die Einzelergebnisse werden addiert, und die Summe darf in keinem Fall die Zahl 1000 überschreiten. Ein Beispiel:

10 l Verdünnung Kl. 3, VG III x 1 = 10
25 l Nitroverdünnung Kl. 3, VG II x 3 = 75
5 kg Polyurethanbeschichtung Kl. 6.1, VG II/III x 3 = 15
75 kg Epoxid-Fußbodenbeschichtung Kl. 8, VG II x 3 = 225
Summe 325

Der Transport darf durchgeführt werden, da die Summe weniger als 1000 beträgt. Die Gefahr der Mengenüberschreitung ist in der täglichen Praxis nur bei Epoxid-Materialien (Kl. 8 VG II) oder giftigen Stoffen (Kl. 6.1, VG II oder III) gegeben, denn diese sind auf 333 kg begrenzt.

Achtung: Die Höchstmengen dürfen niemals überschritten werden! Das gilt sowohl für den Eigentransport zu/von Baustellen, als auch bei Rückgaben an den Lieferanten. Beim Abholen von Sonderabfall durch einen Entsorger gelten die Höchstmengen auch. Andernfalls müssen Gefahrgutvorschriften eingehalten werden und die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten wird notwendig. Für den Empfang von Ware hingegen gelten keine Mengengrenzen.

Ladungssicherung tut not!

Nicht nur bei dem Transport von Gefahrgut. Lose Eimer, Werkzeuge, Leitern »schießen« Ihnen ins Genick, wenn sie nicht gegen Verrutschen gesichert sind. Faustregel: Schon bei 50 km/h schlagen Gegenstände mit 100- fachen ihres Gewichtes ein. Ob Ihr Genick das aushält?