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unproduktive Lohnkosten

Die unproduktiven Lohnkosten werden in der Kostenrechnung bei der Berechnung der direkt verrechenbaren Lohnkosten berücksichtigt, um eine exakte Abgrenzung der Zuschlagsbasis für die Verrechnung der Gemeinkosten und damit des Gemeinkostenzuschlagsatzes zu erhalten.

Zu den unproduktiven Lohnkosten gehört der unproduktive Anteil der Ausbildungsvergütungen sowie die unproduktive Arbeitszeit der Gesellen, also z. B. Zeit, die durch Werkstofftransporte, Aufräumarbeiten, Baustellenwechsel während der Arbeitszeit und Instandsetzungsarbeiten anfällt. Voraussetzung ist, dass unproduktive Lohnkosten überhaupt erfasst werden. Sonst besteht die Gefahr, dass diese Kosten verschenkt und aus dem Gewinn bestritten werden müssen.

Werden die nicht direkt verrechenbaren Löhne und Gehälter nicht in voller Höhe aus der Bruttolohnsumme herausgenommen und in die Gemeinkosten einbezogen, ergibt sich ein zu niedriger Gemeinkostenzuschlagsatz. Erfahrungsgemäß liegt der Ansatz zwischen 3 % und 6 %, das entspricht 15 bis 30 Minuten pro Tag und Geselle.

Foto: manuta/Adobe Stock
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