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Überstreichbarkeit

„Überstreichbarkeit“ ist gegeben, wenn ein Vorstrich oder eine Spachtelung auf die nächste Anstrichschicht nicht störend einwirkt und selbst durch den neuen Anstrich nicht angelöst wird. In Zweifelsfällen: Probeanstrich!

Oft ist dünnes Überspritzen noch eher möglich als Überstreichen, weil die Reibung durch den Pinsel entfällt. (Kunstharzlacke beispielsweise sind keinesfalls mit Nitrolack überstreichbar, da dessen stark wirkenden Lösemittel ein Hochziehen der Farbschicht bewirken würden).

Foto: manuta/Adobe Stock
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