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Gerüstgruppen

Arbeitsgerüste werden je nach Belastung in sechs Gerüstgruppen eingeteilt. Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 1 dürfen nur für Inspektionstätigkeiten eingesetzt werden. Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 2 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen erfordern. Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 3 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen die Belastung aus Material und Personen das flächenbezogene Nutzgewicht von 200 kg/m2 nicht überschreitet.

Zulässige Arbeiten sind zum Beispiel maschinelle Putz- und Stuckarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten mit geringer Materiallagerung und Malerarbeiten. Diese Gerüstgruppe ist die im Malerhandwerk meistens zutreffende Gruppe. Wird Material auf der Belagfläche gelagert, muss eine Durchgangsbreite von    mindestens 0,20 m erhalten bleiben. Arbeitsgerüste der Gerüstgruppen 4, 5 und 6 dürfen für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen Baustoffe oder Bauteile auf dem Gerüstbelag abgesetzt oder gelagert werden. Dabei dürfen ebenfalls bestimmte Belastungen nicht überschritten werden.

Die Gerüstbauart wird nach dem Tragsystem und der Ausführungsart unterschieden. Tragsystem Kurzzeichen sind: Standgerüst (S), Hängegerüst (H), Auslegergerüst (A), Konsolgerüst (K). Ausführungsart Kurzzeichen: Stahlrohr- Kupplungsgerüst (SR), Leitergerüst (LG), Rahmengerüst (RG), Modulsystem (MS).

Foto: manuta/Adobe Stock
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