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Farbakkorde

„Farbakkorde“ (Akkord, franz. = in Einklang bringen) Von Farbakkorden oder von Farbakkordik spricht man, wenn nicht einzelne Farbtöne, sondern Farbklänge, also zwei oder mehrere Farbtöne in einer proportional harmonischen Anordnung, zusammengefügt werden.

Zu unterscheiden 
sind:

  1. subjektiv empfundene Farbklänge, die in Verbindung mit Wertbegriffen (schön oder hässlich) in Farbentests eine Rolle spielen oder bei Farbanwendungen in Verbindung mit einer Sache, einer Umgebung oder einer Situation in der Werbung, im Verkauf und anderen zweckgebundenen Anwendungen
  2. die Zuordnung der Farbtöne auf Grund ihrer gesetzmäßigen Beziehung.
    Itten unterscheidet aus der Stellung der Farben im zwölfteiligen Farbkreis:

a) Zweiklänge (Gegenfarben)
b) Dreiklänge (im gleichseitigen Dreieck)
c) Vierklänge (im Quadrat, im Rechteck oder im Trapez)
d) Sechsklänge (im Sechseck stehende Farbtöne)

Diese Systematik der Farbklänge kann z. B. mit der Farbkugel von Runge zugleich in der Aufhellungs- und Trübungsakkordik angewandt werden.

Foto: manuta/Adobe Stock
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