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Erfolgsrechnung

Die kurzfristige Erfolgsrechnung ist ein sehr wichtiges Steuerungsinstrument für das Unternehmen. Sie sollte in festliegenden Abständen (monatlich, viertel- oder halbjährlich bzw. einmal pro Jahr) durchgeführt werden. Die Häufigkeit ist von der besonderen Situation des Unternehmens und der jeweiligen Notwendigkeit, schnell und flexibel reagieren zu müssen, abhängig. Sie kann als Deckungsbeitragsrechnung vorgenommen werden oder mittels der Break-Even-Analyse.

Für eine kurzfristige Erfolgsrechnung kann das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren angewendet werden. Während sich das Gesamtkostenverfahren auf die Produktionsmenge und weniger auf den Erfolg am Markt bezieht, ist das Umsatzkostenverfahren stärker am Markterfolg orientiert, weil hier nur die Kosten der Produkte einbezogen werden, die auch tatsächlich verkauft wurden.

Der Vorteil des Gesamtkostenverfahrens liegt in seiner einfachen Durchführbarkeit. Nachteilig ist der damit verbundene Aufwand für die Erfassung von Bestandsveränderungen sowie in seiner Aussagefähigkeit. Der Vorteil des Umsatzkostenverfahrens liegt darin, dass es ermöglicht den Erfolg einzelner Bereiche wie der Produkte, Produktgruppen, Kundengruppen, Verkaufsgebiete oder Absatzwege zu analysieren. Nachteilig wirkt sich aus, dass eine Kostenstellenrechnung Voraussetzung ist und sich nur schwer in die doppelte Buchführung integrieren lässt.

Foto: manuta/Adobe Stock
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