Die zentrale Organisation des gesamten Handwerks

Das Handwerk in der Bundesrepublik Deutschland hat rund 1.000.000 Betriebe mit ca. 5,58 Millionen Beschäftigten. Die Basis der Handwerksorganisation bilden die Innungen und umfasst 53 zulassungspflichtige und 42 zulassungsfreie Handwerke. Die einzelnen Betriebe sind eingebunden

a) in die öffentlich-rechtliche Organisation durch ihre Zugehörigkeit zur zuständigen Handwerkskammer (Handwerksrolle),
b) in die Fach- und Arbeitgeberorganisation durch ihre Innungsmitgliedschaft. In den regionalen Bereichen wirken – in unterschiedlicher Form und Dichte – u. a. Kreishandwerkerschaften, Landeshandwerkstage und andere Institutionen.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Aufgaben: Einheitliche Willensbildung in der Handwerkspolitik und Vertretung der Gesamtinteressen des Handwerks. – Organe: Vollversammlung (Handwerkskammern und Bundesinnungsverbände), Handwerksrat und Präsidium. Präsidium: Die Vorstände des Deutschen Handwerkskammertages und des Unternehmensverbandes Deutsches Handwerk. Gemeinsame Geschäftsstelle. Der Handwerkspräsident MLM Hans Peter Wollseifer ist Präsident aller drei Spitzenorganisationen.

Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH)

Aufgaben: Vertretung der fachlichen, insbesondere der sozialpolitischen Interessen der Bundesinnungsverbände. – Organe: Vollversammlung (Bundesin- nungsverbände), Gesamtvorstand (zugleich Mitglieder des Handwerksrates) und Geschäftsführender Vorstand (zugleich Mitglieder des ZDH-Präsidiums).

udh