Seit dem 1. Juni 2000 dürfen in Deutschland nur noch Mineralwolle-Dämmstoffe hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden, die die so genannten Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung (1999, Anhang V Nr. 7; aktuell: 2004, Anhang IV Nr. 22) erfüllen. Derartige Produkte – in der Praxis als »neue« Mineralwolle-Dämmstoffe bezeichnet – werden etwa seit 1996 angeboten. Deshalb muss bei den »alten« Mineralwolle-Dämmstoffen, die vor 1996 hergestellt und verarbeitet worden sind, vom Verdacht, dass sie Krebs erzeugen, ausgegangen werden. Aber auch bei Produkten, die nach 1996 eingebaut wurden, kann noch ein Krebsverdacht bestehen (wenn sie vor 1996 hergestellt wurden).

Mineralfaser-WekstoffeAlles, was Sie über Mineralwolle-Dämmstoffe wissen müssen, finden Sie in der DGUV-Information 213-013 (Juli 2019).

Folgende Auswirkungen auf die Gesundheit sind bei der Verarbeitung von Mineralwolle-Dämmstoffen möglich:

  • Juckreiz durch mechanische Hautreizung. Grund sind gröbere Fasern, die wegen ihrer Steifheit in die Haut einspießen. Bei empfindlicher Haut besteht Entzündungsgefahr.
  • Allergien sind nicht bekannt. Für Allergiker können jedoch die Zusatzstoffe, z.B. Harze und Öle, problematisch sein.
  • Staubbelastung.
  • Mineralischer Staub reizt die Augen und die Atemwege (Schleimhäute).
  • Das Krebspotenzial einer Faser hängt vom Länge/Dicken-Verhältnis und ihrer Beständigkeit ab. Anders als beim Asbest, der aufspleißt (längs) und bricht (quer), brechen die relativ dicken Mineralwollefasern lediglich in Querrichtung, d.h. sie verändern ihre Geometrie und sind irgendwann mit jedem anderen Staub vergleichbar. Die Beständigkeit der »neuen« Mineralwolle ist nur kurz: Sie löst sich in der Lunge auf – wenn auch langsam.

Zum Vergleich: Bis sich die Hälfte der jeweiligen Fasern aufgelöst hat (so genannte Halbwertszeit) vergehen bei »neuen« Mineral-Dämmstoffen < 40 Tage. Bei »alter« Steinwolle sind es etwa 100 Tage, Blauasbest dagegen hat eine Halbwertszeit von > 100 Jahren(!).

Sicherer Umgang

»Neue« Mineralwolle-Dämmstoffe sind also weitgehend unbedenklich – das heißt aber nicht, dass ohne Schutzmaßnahmen und ohne Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gearbeitet werden darf. Es sind Mindestschutzmaßnahmen zu treffen:
  • Vorkonfektionierte Dämmstoffe bevorzugt einsetzen
  • Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken
  • Material nicht werfen
  • keine schnell laufenden Sägen ohne Absaugung verwenden
  • auf fester Unterlage mit Messer oder Schere schneiden – nicht reißen
  • gute Durchlüftung am Arbeitsplatz, Aufwirbeln von Staub vermeiden
  • Arbeitsplatz sauber halten, regelmäßig reinigen
  • Staub saugen statt kehren
  • Abfälle sofort in Behältnissen (Tonnen oder Säcken) sammeln
  • bei Staubentwicklung im Freien (z.B. Abkippen) mit dem Rücken zum Wind arbeiten, nicht in der Staubfahne aufhalten – noch besser: Staubentwicklung generell vermeiden
  • nach der Arbeit Baustaub mit Wasser abspülen
  • locker sitzende, geschlossene Kleidung und geeignete Handschuhe tragen
  • fettende, gerbstoffhaltige Hautschutzcreme verwenden

Vorschriften und Handlungshilfen

Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen gilt die neue TRGS 521 »Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle« (früher »Faserstäube«). Praktische Handlungsanleitungen enthält außerdem die Broschüre »Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)« der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (zwischenzeitlich auch veröffentlicht als DGUV Information 213-031). Hier werden typische Arbeiten beschrieben und in Expositionskategorien 1 bis 3 eingestuft. Beim Umgang mit »alter« Mineralwolle – sind zusätzliche Maßnahmen einzuhalten, die bei Expositionskategorie 3 bis zur Schwarz-Weiß-Anlage (getrennte Umkleideräume für Straßen- und Arbeitskleidung, Waschraum mit Duschen) reichen.

Übrigens: Die Broschüre demonstriert selten anzutreffende Einigkeit, wie an den Signets der sieben Verbände und Institutionen zu ersehen ist, die den Titel zieren. Mineralwolle-Dämmstoffe sind ein wichtiger Wirtschaftszweig. Vielleicht werden auch oder gerade deshalb die gesundheitlichen Belange der Verwender ernst genommen. Mit der neuen TRGS 521 entfällt übrigens die Anmeldung solcher Arbeiten.