Erste Hilfe schon vor dem Unfall

Erste Hilfe beginnt schon, wenn man sich um einen Auftrag bemüht. Denken Sie mal nach: Was klären Sie alles mit dem Auftraggeber ab? Wie lange wird über Details oder den Preis geredet? Warum enthält Ihre Checkliste nicht die Fragen: Nächster Augenarzt? Nächster Unfallarzt oder nächstes Krankenhaus? Diese Angaben gehören in den Baustellenordner und in die Betriebsanweisung der Stoffe, mit denen dort gearbeitet wird.

Übrigens – Unfallärzte sind bei der Baustellenvorbereitung ganz leicht zu finden: http://lviweb.dguv.de/dguvLviWeb/faces/D + Eingabe der Postleitzahl der Baustelle. Es gibt keine Ausrede, den nächsten Unfallarzt nicht zu kennen!

Sind Ersthelfer im Betrieb?

Haben Sie überhaupt welche – und sind es genug? Ersthelfer sind besonders ausgebildete Mitarbeiter, die bei zugelassenen Organisationen – Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser-Hilfsdienst (MHD) oder Deutsche Lebens-Rettungs Gesellschaft (DLRG) in einem zweitägigen Lehrgang (8 Doppelstunden) speziell ausgebildet worden sind. Spätestens nach zwei Jahren muss das Wissen in einem Fortbildungskurs (1 Tag = 4 Doppelstunden) aufgefrischt werden. Der »Führerscheinkurs« über Sofortmaßnahmen am Unfallort reicht nicht!

Wie viele Ersthelfer müssen sein?

Nicht verzagen – UVV fragen. Die DGUV Vorschrift 1 sagt’s in § 26 »... bei zwei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 Versicherten in sonstigen Betrieben 10 %.« Da heißt es rechnen: 50 Mann sind wir, also brauchen wir fünf Ersthelfer. Richtig und falsch zugleich: Es heißt »anwesende Versicherte«. Sind die 50 Mann auf 10 Baustellen, dann sind jeweils unter 20 auf jeder Baustelle, d.h. auf jeder Baustelle muss ein Ersthelfer da sein. Man benötigt also 10 Ersthelfer! Das ist vernünftig, denn überall muss mit Unfällen gerechnet, und es muss dann Erste Hilfe geleistet werden. Tipp: Wenn Sie bisher noch keine Ersthelfer hatten, lassen Sie erst mal 10 % ausbilden. Im nächsten Jahr noch mal 10 %. Dann kommen die ersten Auffrischungskurse. So werden Sie immer besser. Übrigens: Die Kosten für die Ausbildung übernimmt Ihre BG.

Arbeitsschutz
Der Verbandskasten kann nur helfen, wenn er vollständig ist und regelmäßig gewartet wird.

Erste-Hilfe-Material

Verbandskasten, wobei zwei kleine einen großen ersetzen können.

Nach der Änderung der DIN 13 157 in 2009 ist u.a. eine Kältkompresse dazugekommen. Jetzt gibt es eine neuerliche Änderung – es heißt also wieder einmal nachrüsten. Und das heißt auch, dass der KFZ-Verbandskasten nicht mehr ausreicht. Doch was nützt Ihnen der Verbandskasten, wenn der Wagen auf dem Parkplatz weit weg entfernt steht? Nehmen Sie also den Verbandskasten an den Ort des Geschehens mit. Und denken Sie daran, welchen Belastungen ein Erster-Hilfe-Kasten im Auto ausgesetzt ist: im Sommer 60 bis 80°C, im Winter -20°C. Es sollte die Sache wert sein, den Inhalt spätestens alle zwei Jahre zu erneuern (unabhängig vom Verfallsdatum).

Unterweisung

Gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer seine Mitarbeiter über »über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung« zu unterweisen. Da steht dann auch noch etwas von § 12 ArbSchG – aber wer macht sich schon die Mühe dort nachzulesen: Da steht dann deutlich »vor Arbeitsaufnahme« und dass dies auch für Leiharbeiter gilt. Leiharbeiter sind »eigene Arbeiter auf Zeit« – also müssen sie vom Entleiher unterwiesen werden. Andere Rechtsvorschriften, z.B. § 14 GefStoffV, sagen ebenfalls etwas zur Unterweisung, die in diesem Fall anhand der Betriebsanweisungen zu erfolgen hat. Unterweisungen sind »angemessen« und mind. ein Mal jährlich während der Arbeitszeit durchzuführen. Jugendliche sind doppelt so häufig (also mindestens zwei Mal jährlich) zu unterweisen.

Aushang Erste Hilfe

Der Unternehmer muss z.B. durch Aushänge (DGUV Information 204-001, 204- 002, 204-003) über Hinweise zur Ersten Hilfe, Angaben von Notruf, Rettungseinrichtungen, Ersthelfer (DGUV Information 215-312), Krankenhäuser, Ärzte informieren.

Verbandbuch

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet werden. Auch das Verbandbuch gibt es bei Ihrer Bau-Berufsgenossenschaft (DGUV Information 204-020).

Pflichten der Versicherten

  • Die Versicherten müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen unterstützen (entweder durch aktive Erste Hilfe oder durch Nebenarbeiten, z.B. Absperren),
  • sie können sich nicht als Ersthelfer verweigern,
  • und müssen Unfälle unverzüglich melden.