30. Mai 2017
Seit 1. Mai 2017 gelten die neuen Branchen-Mindestlöhne für Maler, die in der am 28. April 2017 veröffentlichten 9. Rechtsverordnung festgesetzt wurden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die neuen Preise.
Artikel § 2 der Rechtsverordnung besagt, dass für Arbeitnehmer, mit einem Gesellenbrief im Maler-und Lackiererhandwerk (oder einem vergleichbaren Abschluss), immer der höhere Mindestlohn gilt. Bei Arbeitnehmern, die nicht über einen Gesellenbrief verfügen, wird zwischen zwei Kategorien entschieden: »Gelernte Arbeitnehmer/Gesellen« sind Arbeitnehmer, die im Maler- und Lackiererhandwerk (oder
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