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Foto: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Bild: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
als Spitzenverband des Maler- und Lackiererhandwerks vertritt der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz die Interessen des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks. Das Maler- und Lackiererhandwerk zählt in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig über 41.000 Betriebe. Organisiert sind die meisten dieser Betriebe in über 360 Maler- und Lackiererinnungen und 17 Landesinnungsverbänden, die wiederum Mitglied im Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz sind. Drei Themen beschäftigen das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk zurzeit in besonderem Maße: 1. Flüchtlinge Aktuell gibt es nichts, das Deutschland und Europa so bewegt wie die große Zahl der Flüchtlinge, die in unserem Land Zuflucht und Sicherheit suchen. Die damit verbundenen Herausforderungen sind enorm und niemand kann derzeit voraussagen, ob und wie wir diese große Zahl von Menschen in absehbarer Zeit in unsere Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integrieren können. Trotz der großen Herausforderungen und mancher Risiken sehen wir in unserem Maler- und Lackiererhandwerk die Chancen, zum einen den betroffenen Menschen zu helfen und zum anderen dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Bereits in der Vergangenheit hat das Modell „Integration durch Arbeit“ erfolgreich seine Wirksamkeit auch in unserem Handwerk unter Beweis gestellt. Wir spüren die große Bereitschaft, offene Stellen mit den zum Teil gut qualifizierten und hoch motivierten Menschen, die zu uns gekommen sind, zu besetzen. Wir können und wollen als Unternehmer im Handwerk sofort handeln und diesen Menschen eine Chance geben. Die Politik ist gefordert, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Dazu gehört der zügige Abbau von Sprachbarrieren ebenso wie unbürokratische und flexible Regelungen zur Beschäftigung von Flüchtlingen. Bürokratische Hemmnisse haben angesichts der dramatischen Situation keinen Raum. Um einen Ausgleich für die Investitionen einer Berufsausbildung zu erzielen, ist ein Bleiberecht von mindestens zwei Jahren nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zu gewährleisten. 2. Meisterpflicht Das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk begrüßt das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum Meisterbrief als Qualifikationserfordernis. Gerade in unserem Handwerk, wo mit Menschen für Menschen gearbeitet wird, zeigt sich deutlich, welche zentrale Bedeutung der Meisterbrief für Ausbildung und Verbraucherschutz hat. Die Meisterpflicht steht für eine verlässlich hohe Ausbildungsleistung der Betriebe, nachhaltige Betriebsgründungen sowie Qualitätsarbeit beim Kunden. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, dass die Meisterpflicht als transparentes, nachvollziehbares und die Mobilität im europäischen Binnenmarkt stärkendes Instrument erhalten bleibt. Im Zuge der Initiative zur Deregulierung des Dienstleistungsmarktes zielt die Europäische Kommission weiterhin auf die Meisterpflicht als vermeintliche Zugangsbeschränkung. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie unverändert daran festhält, dass eine hohe Qualität freiberuflicher und handwerklicher Leistungen und Produkte und die dazu „notwendige Bewertung verhältnismäßiger Berufszugangsregeln“ gewahrt bleiben, und dass die Frage der Reglementierung von Berufen eine autonome Entscheidung der Mitgliedsstaaten bleibt. Der qualifikationsgebundene Berufszugang und die handwerkliche Ausbildung sind ein Erfolgsmodell, das gerade in Krisenzeiten viele EU-Staaten zum Vorbild nehmen. Ein deutsches Erfolgsmodell, dessen Grundlage der verpflichtende Meisterbrief ist. 3. Aus- und Einbaukosten Das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk fordert, das im Koalitionsvertrag gemachte Versprechen zügig umzusetzen und dafür zu sorgen, dass wir Handwerker nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktionsmängeln sitzen bleiben. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Regelungsentwurf zu den Aus- und Einbaukosten geht zwar in die richtige Richtung. Nicht akzeptabel ist allerdings die Verknüpfung mit dem Bauvertragsrecht. Damit stellt das Bundesjustizministerium die dringend erforderliche schnelle Lösung des Problems in Frage. Die zu erwartenden Diskussionen um das Bauvertragsrecht werden zu größeren Kontroversen führen, denen eine sachgerechte Reform der Regelung zu den Aus- und Einbaukosten zum Opfer zu fallen droht. Die finanziellen Folgen aus der Mangelhaftigkeit des Materials können gerade für unsere Unternehmen des Maler- und Lackiererhandwerks, die eine durchschnittliche Betriebsgröße unter fünf Beschäftigten haben, existenzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist eine schnelle gesetzliche Regelung, die den Verantwortlichkeiten des Herstellers Rechnung trägt. Die gegenwärtige Verlagerung des Risikos vom Hersteller auf den Handwerker benachteiligt diesen völlig unangemessen. Regelungen zur Rente und zum Mindestlohn sind eins zu eins aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurden. Das erwartet unser Handwerk nun ebenso bei der Regelung der Aus- und Einbaukosten.
Berlin, 13. Oktober 2015

Foto: manuta/Adobe Stock
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