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NILS SAND­SCHEI­PER, AB­TEI­LUNGSLEI­TER BEI DEN MA­LERWERKSTÄTTEN HEIN­RICH SCHMID. FOTO: PRI­VAT

Drohnen im Handwerk
Surrend und schwebend – über historischen Gebäuden kann man die Produkte der fortschreitenden Drohnentechnologie IMMer öfter beobachten. Denn im Bereich des Denkmalschutzes hat sich der Einsatz von Drohnen mittlerweile fest etabliert und der Trend erfasst jetzt auch das Handwerk. [ttt-gallery-image]   Gerade bei der Instandsetzung und Sanierung im Aussenbereich bieten die detaillierten Luftaufnahmen einige Vorteile für die beteiligten Gewerke: wie wetterunabhängiges Arbeiten und eine enorme Zeitersparnis. Leitern und Gerüste in der Bestandsaufnahme werden dadurch passé. Auch nach Abschluss der Sanierungsarbeiten fliegen Drohnen oft noch zu Zwecken des Monitorings, also der regelmäßigen Untersuchung auf Schäden, über die Objekte. Drohnen – was muss beachtet werden? Da der Trend nun zunehmend den Fassadenbereich und damit das Malerhandwerk erfasst, wird es Zeit, über die rechtliche Absicherung bei einem professionellen Drohneneinsatz nachzudenken. Denn bei gewerblicher Nutzung ist bei der zuständigen Luftfahrtbehörde – z. B. der Bezirksregierung – zuallererst eine Aufstiegserlaubnis einzuholen. Für ferngesteuerte Flugobjekte mit unter fünf Kilo Gesamtgewicht werden meist Genehmigungen für etwa ein bis zwei Jahre ausgestellt. Doch Achtung: Die Erlaubnis gilt dann nur in dem Bundesland, das die Genehmigung ausgestellt hat – für einen größeren Einsatzbereich ist die Anerkennung durch weitere Bundesländer erforderlich. Außerdem gilt für einen Drohnenflug in geschlossenen Ortschaften, dass jeder geplante Start vorher bei der örtlichen Polizei angemeldet werden muss.  
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Foto: manuta/Adobe Stock
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