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2. Juni 2020
Redaktion
Arbeiten im Freien

Jetzt an den Hautschutz denken

Sonne und frühlingshafte Temperaturen sorgen für verstärkte UV-Strahlung, die die Haut beim Arbeiten im Freien schädigen können. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin.
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Foto: BG BAU
Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU bietet Beschäftigten Beratungsgespräche und Hautscreenings an, um vor Weißem Hautkrebs vorzusorgen.

Denn nach wie vor ist der Weiße Hautkrebs die häufigste angezeigte Berufskrankheit in der Baubranche. Im letzten Jahr ist die Zahl auf 3.131 Verdachtsanzeigen angestiegen. Für die Folgen mussten 2019 über 14 Millionen Euro für Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Renten an die Betroffenen aufgebracht werden.

Am besten vorsorgen

Die BG BAU rät dazu, den Schutz vor UV-Strahlung ernst zu nehmen. Unternehmen und Beschäftigte können einiges tun: von technischen Hilfsmitteln über eine angepasste Arbeitsorganisation bis hin zu persönlichem Schutz wie bedeckende Kleidung oder UV-Schutzcreme. Darüber hinaus steht der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) der BG BAU mit seinem Vorsorgeangebot zur Verfügung. Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU, erläutert: »Wir bieten den Beschäftigten Beratungsgespräche und auf Wunsch auch Hautscreenings an. Die Diagnosen werden ausschließlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mitgeteilt. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat.« Die Angebotsvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) zur Prävention von Weißem Hautkrebs darf nur von Fachärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden.

Service für Unternehmen

Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge stellt die BG BAU den Unternehmen ein Musteranschreiben zur Verfügung, mit dem sie ihre Beschäftigten über die Angebotsvorsorge informieren können. Das Schreiben weist auf die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber hin, allen Beschäftigten, die mindestens eine Stunde lang intensiver UV-Strahlung ausgesetzt sind, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Das Musteranschreiben kann bei der zuständigen BG BAU-Betreuung angefordert werden. Außerdem fördert die BG BAU verschiedene Maßnahmen zum Schutz bei der Arbeit unter der Sonne mit ihren Arbeitsschutzprämien, beispielsweise spezielle Wetterschutzdächer als technische Maßnahme zum Schutz gegen natürliche UV-Strahlung.

Foto: manuta/Adobe Stock
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