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26. Mai 2020
Redaktion
Arbeitsschutz

Leitlinie für die Asbesterkundung

Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ richtet sich an alle diejenigen, die Baumaßnahmen planen bzw. durchführen und mit einer Erkundung von Asbest in Gebäuden konfrontiert werden.
Leitlinie
Foto: Mappe
Die Broschüre hat 29 Seiten Umfang.

Herausgeber ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Für gewerbsmäßig arbeitende Unternehmen und Gruppen gibt es – z. B. über deren Verbände, staatliche Stellen und Verordnungen – Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Asbest in Gebäuden sowie Vorgaben für die Erkundung und anschließende bauliche Maßnahmen. Hingegen werden private Hausbesitzer, Heimwerker und Nutzer oft nicht ausreichend mit Entscheidungs- und Handlungshilfen erreicht. Mit dieser Leitlinie sollen in erster Linie Laien wie Heimwerker, aber auch Mieter und private Auftraggeber, die meist in direkter Absprache ihre Bauaufträge an Handwerksbetriebe oder Bauunternehmen vergeben, eine Entscheidungshilfe finden. Wertvolle Hinweise und Orientierungshilfen können aber auch kleine Handwerksbetriebe in dieser Leitlinie finden. Mit der Asbesterkundung beauftragten Sachverständigen liefert die Leitlinie Hilfestellung, wie bei der Erkundung und Sanierung vorzugehen ist.

Als Planungshilfe hat die Leitlinie keinen normativen, also gesetzlich verbindlichen Charakter. Mit der Planungshilfe werden Empfehlungen gegeben für alle Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen Asbest in einem Gebäude vermutet wird oder nachgewiesen wurde und bei denen Bauteile, die Asbest enthalten könnten, bearbeitet oder entfernt werden. Die Empfehlungen sind ein erster Schritt zu einer Vereinheitlichung der Herangehensweisen bei Baumaßnahmen mit asbesthaltigen Bauteilen in und an Gebäuden. Die Diskussionen bezüglich Entsorgung, Analytik, Beprobung und Erfassung von Expositionsrisiken bei einzelnen Tätigkeiten läuft parallel auch in weiteren Gremien, z. B. beim AGS, bei der LAGA, in den Kommunen, Kammern und Verbänden sowie im VDI und beim DIN weiter. Falls sich aus der Diskussion dort neue Erkenntnisse ergeben, werden diese bei Bedarf in eine Überarbeitung der Leitlinie einfließen.

Die Leitlinie stellt die Aspekte der Erkundung von Asbest aus Anlass von durchzuführenden Baumaßnahmen (anlassbezogene Erkundung) dar und beschreibt die Herangehensweise dazu. Mit ihr werden keine bauordnungsrechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Entscheidungen getroffen. Ein PDF der Leitlinie kann bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abgerufen werden.

Foto: manuta/Adobe Stock
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