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17. März 2020
Redaktion
UV-Belastung

Sonnenschutz für Ihre Mitarbeiter

Noch ist nicht klar, wie sich die Belastung durch Corona-Viren bei sommerlicher HItze und viel Sonne auswirkt. Klar hingegen ist, dass Unternehmer, deren Mitarbeiter Außenarbeiten bei intensiver UV Belastung durchführen, eine Vorsorgeuntersuchung gegen Hautkrebs angeboten werden muss.

Dazu wurde die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geändert. Die Einführung einer Pflichtuntersuchung konnte verhindert werden, auch durch freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Bau-und Ausbaugewerke. Weißer Hautkrebs, ausgelöst durch UV-Strahlung, ist die häufigste angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft. Ein Großteil der Verdachtsanzeigen betrifft dabei den Kopf.

Das Arbeiten in der Sonne lässt sich auf Baustellen nicht vermeiden – umso wichtiger ist der Schutz vor der Sonnenstrahlung durch geeignete Maßnahmen. Neben technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel dem Einsatz von Sonnensegeln, der Verlagerung der Arbeiten in die Morgenstunden oder dem Durchsetzen regelmäßiger Pausen, spielt auch das individuelle Verhalten eine wichtige Rolle. Deshalb müssen sich die Beschäftigten vor der Sonne mit langer Kleidung aus geeigneten Materialien, mit Helmen mit Nackenschutz oder UV-Schutzbrillen schützen. Auch Sonnenschutzmittel mit einem Mindestschutzfaktor von 30 sind erforderlich. Verschiedene Wetter-Apps informieren auch über die UV-Belastung vor Ort. Beschäftigte können so vom Beschäftigten selbst bestimmt werden.

Sonnenschutz
Foto: Thomas Lucks/BG BAU

Die Haut hat ein großes Erinnerungsvermögen – sie vergisst nichts. Deshalb ist es wichtig, UV-Schutz ernst zu nehmen. Das gilt auch im Job, wie die BG BAU feststellt. »Vielen Beschäftigten ist nicht bewusst, welcher Gefahr sie sich bei der Arbeit in der Sonne auf der Baustelle aussetzen«, ist die Feststellung von Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. »Hier müssen wir noch stärker aufklären und sensibilisieren. Entsprechende Präventionsmaßnahmen können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten.« Seit 2015 ist der weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Seitdem stiegen die angezeigten Berufskrankheiten um fast sechs Prozent. Laut Deutscher Krebshilfe erkrankten in Deutschland im Jahr 2018 insgesamt 99.000 Menschen neu am Plattenepithelkarzinom oder der Vorstufe zum weißen Hautkrebs, der multiplen aktinischen Keratose.

Um krebsverdächtige Hautveränderungen frühzeitig zu erkennen, bietet der Arbeitsmedizinische Dienst AMD der BG BAU eine Vorsorgeuntersuchung für alle Beschäftigten der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen an. Auch die Versicherten selbst können dazu beitragen, dass Hautkrebs gar nicht erst entsteht – durch präventive Maßnahmen ebenso wie durch aufmerksames Prüfen der eigenen Haut. In Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention und der Deutschen Krebshilfe hat die BG BAU den »Selbsttest Hautkrebs« entwickelt. Der Test gibt eine erste Einschätzung zum individuellen Gefährdungspotenzial und macht auf mögliche Faktoren für eine Erkrankung aufmerksam.

Foto: manuta/Adobe Stock
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